


Coaching bedeutet für mich, Sie zielgerichtet in Ihrem beruflichen Aufgaben- und Konfliktfeld auf Zeit zu unterstützen. Wir arbeiten an vereinbarten Themen entlang der getroffenen Absprachen, entweder kurzzeitig zur Lösung einer begrenzten Problemsituation oder über einen fest definierten, längeren Zeitraum bei komplexeren Themen und Fragen.
Ihre Entwicklungsabsicht und Ihr individueller Unterstützungswunsch stehen im Zentrum.
Meine Arbeit geht von Ihren Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen aus. Komplexität wird auf das Wesentliche vereinfacht. Es geht um die Zunahme Ihrer Freiheitsgrade im Denken und Fühlen, z. B. in strategischen Fragen und um die Zunahme Ihrer Wahlmöglichkeiten im Handeln beim "operativen Tagesgeschäft". Die Achtung vor dem Bestehenden, und dessen Würdigung sind selbstverständlich.
geht primär von der systemischen Betrachtungsweise aus. (Visuelle Darstellung: Team, Organisation und Familie; Analyse der Funktionsregeln in den Systemen). Darüber hinaus ist sie psychodynamisch ausgerichtet, d. h. die Bewusstwerdung unbewusster Faktoren auf Ihr Denken, Fühlen und Handeln ist intendiert. Überblick, Erkennen und Verantwortung sind Schlüsselbegriffe. Ziel ist die Erhöhung von Bewusstheit und Handlungsfreiheit. Wer immer in die Fußstapfen anderer tritt, hinterlässt keine Spuren.
Techniken wie z. B. Perspektivenwechsel, Inneres Team, Rollenspiel, Arbeit mit (inneren) Bildern, Imagination und ggf. Video-Micro-Teaching kommen methodisch zur Anwendung.
Coaching für Führungskräfte, ltd. Angestellte mit Fokus der beruflich-persönlichen Entwicklung kosten 150 € pro 60 Minuten als Einzelleistung. 19% MwSt. können entfallen. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG.
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und bei Verhinderung rechtzeitig, d. h. 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. Eine Absage über das Wochenende zum Montag der kommenden Woche hat am Donnerstag, spätestens am Nachmittag, zu erfolgen. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung oder eine telefonische Absage, auch auf Anrufbeantworter oder per E-Mail.
Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 80% des vereinbarten Stundenhonorars in Rechnung gestellt. Das gilt für Privatversicherte und Selbstzahler gleichermaßen. Es gibt zu dieser Regelung eine Reihe begründeter & gerichtlich bestätigter Ausnahmen. Ich nenne Sie Ihnen gerne.
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Rainer Ulrich